Gefahrgut
Seit dem 01.01.2009 gilt das neu ADR 2009. Es sind einige Änderungen zum ADR 2007 vorgenommen worden. Die Übergangsfrist endete am 30.06.2009.
Viele Versender bestehen schon jetzt auf die neuen Schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter) die ab dem 01.01.2009 durch den Beförderer gestellt werden müssen.
Kennen Sie alle neuen Bestimmungen?
Auf Wunsch übernehme ich für Sie den EU-Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter) für alle Verkehrsträger.
Gern bilde ich Ihre Beauftragte Person Gefahrgut (BPG) bzw. Ihre sonstige verantwortliche Person (svP, wie zum Beispiel Ihren Verpacker, Verlader usw.) aus.
Als besonderen Service übernehme ich für Sie die Verpackung und die Deklaration nach IATA / ICAO TI 18 sowie nach §8 GGVSee und IMDG-Code.